Das ist Ihr gutes Recht
Sie können:
- Elternstammtische einrichten und besuchen
- als Pflegschaftsvorsitzende/r oder dessen Stellvertreter/in in der Schulpflegschaft mitwirken
- an Klassenpflegschaftssitzungen (mindestens zweimal im Jahr) aktiv teilnehmen
- als gewählte/r Elternvertreter/in in der Schulkonferenz mitarbeiten
- zweimal im Jahr am Elternsprechtag Auskünfte über schulische Leistungen und Sozialverhalten Ihres Kindes einholen
- nach vorheriger Anmeldung Fragen und Probleme mit dem betreffenden Lehrer in der Lehrersprechstunde abklären
- nach Absprache am Unterricht Ihres Kindes teilnehmen
- am Ende des ersten Schulbesuchsjahres einem Lern-Leistungsbericht Informationen über die Lernentwicklung Ihres Kindes entnehmen
- halbjährlich im dritten Schuljahr aus einem Lern-Leistungsbericht und Zensuren kombinierten Zeugnis Aussagen zum Lern- und Leistungsstand Ihres Kindes erhalten
- im vierten Schuljahr zwei Zeugnisse mit Zensuren erwarten
- in einem intensiven Beratungsgespräch zum Übergang an die weiterführenden Schulen gemeinsam mit dem Lehrer die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes besprechen
Die Zeugnisausgabe findet immer einige Tage vor dem allgemeinen Zeugnisausgabetag statt. Somit können die Eltern mit den Lehrern ein Gespräch zum Zeugnis führen.
Das sind Ihre Pflichten
Sie müssen:
- für die Erfüllung der Schulpflichten Sorge tragen. Sie müssen den regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes gewährleisten.
- die regelmäßige Erledigung der Wochenplanaufgaben sicherstellen. Die Übung und Festigung des Lernstoffes erfolgt auch über die Wochenplanaufgaben. Zeitweise können diese Aufgaben auch zur Arbeitsvorbereitung herangezogen werden.
- täglich wenige Minuten mit Ihrem Kind lesen, das 1×1 üben oder den Schriftlernprozess begleiten.
- die Schule bei Erkrankung Ihres Kindes informieren. Spätestens am zweiten Tag muss eine mündliche bzw. schriftliche Entschuldigung eingereicht werden. Kinder mit Fieber, Erbrechen und Durchfall oder ansteckenden Krankheiten sowie Kopfläusen kommen erst dann wieder in die Schule, wenn sie gesund sind. Näheres entnehmen Sie der „Gesundheitsmappe“, die jedes Kind erhält.
- eine, aus wichtigen Gründen, notwendige Beurlaubung Ihres Kindes rechtzeitig – ein bis zwei Wochen vorher – bei der Schule/dem Klassenlehrer beantragen. Unmittelbar vor oder nach den Ferien können Schüler nicht beurlaubt werden. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet der Schulleiter (§ 43 Abs.3 Schulgesetz).
- mit Ihrem Kind klare Absprachen über den Abholort und die Abholzeit am Ende eines Schultages treffen
- für das Vorhandensein von Arbeitsmaterial sorgen: z. B. Schere, Klebe, Stifte, Hefte und Mappen sind täglich mitzuführen.
- Sport- und Schwimmzeug bereitstellen. Dabei ist darauf zu achten, dass Ihr Kind feste Turnschuhe mit einer hellen Sohle und ggf. eine sporttaugliche Brille hat. Ohrringe, Ketten und Ringe sollen am „Sporttag“ nicht getragen werden oder sind im Vorfeld von Ihnen mit Pflastern abzukleben. Die Entscheidung, ob Ihr Kind eine Badekappe trägt, liegt bei Ihnen. Schwimmbrillen sind nicht erlaubt!
- den sicheren Weg zur Schule mit Ihrem Kind trainieren. Der Schulweg ist eine besondere Herausforderung für jedes Schulkind und muss geübt werden. Ihr Kind sollte recht bald den sicheren Schulweg kennen und alleine zurücklegen können. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind unübersichtliche Kreuzungen und Einmündungen vermeidet. Kindern aus dem Wohngebiet Mittelstraße empfehlen wir z.B. den Fußweg an der evangelischen Kirche entlang und dann an der Hörder Straße bis zur Fußgängerampel zu nehmen. Bei jeglicher Veranstaltung mit dem Fahrrad oder Roller, z.B. Radfahrtraining, gilt schulintern die Helmpflicht.
- Besondere Beachtung verdient die Kreuzung Pferdebachstraße / Hörder Straße: Wir empfehlen die Fußgängerampel an der Hörder Straße, genau gegenüber der Schule zu benutzen. Setzen Sie Ihre Kinder verkehrssicher an der Schule ab (gut geeignet: Parkplatz an der Turnhalle)!
Sie können bei Schul- und Sportfesten, Themenwochen und im Unterricht aktiv mithelfen:
- Räume schmücken und gestalten
- Sportriegen betreuen
- Einschulungs- und Entlassfeiern ausrichten
- beim Backen und Kochen
- als Begleitung bei Unterrichtsgängen und Ausflügen
- bei größeren Kunstaktionen
- bei der alljährlichen Fahrradausbildung
- bei der Fahrradprüfung